Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Reitkurse und Reitstunden in der Familien-Reitschule

 

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen der Familien-Reitschule  und dem Reitschüler abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht und Theoriekursen.

 

§ 2 Vertragsdauer

 

Der Vertrag über Reitunterricht kann immer zum Ende des nächsten Monats gekündigt werden.

 

§ 3 Monatsbeitrag

 

Entgelte sind jeweils zu Beginn der ersten Reitstunde im Monat fällig, oder können zum 1. des Monats überwiesen werden. Die Reitstunden sind nicht auf andere Reiter übertragbar.

 

§ 4 Ferienzeiten

Die Familien-Reitschule behält sich vor sechs Wochen im Jahr zu schließen, wobei der Monatsbeitrag weiter läuft. Diese Zeit ist als Erholungsphase für Pferde und  Ponys gedacht, sowie als Weiterbildungszeitraum des Teams. 2018 findet in den sechs Sommerferienwochen kein Reitunterricht statt. Bestandskunden erhalten aber eine Vergünstigung bei einer Teilnahme an unserem Sommer-Ferienprogramm und zwei Nachreitstunden.

§ 5 Durchführung des Reitunterrichts

 

Reitschüler können für diesen Monatsbeitrag an einem festgelegten Tag und Zeitraum  für 1 ½ Stunden die Familien-Reitschule besuchen und an der Reitstunde teilnehmen. Jeden 1. Samstag im Monat findet eine 1 ½ stündige Theoriestunde statt, zu der die Reitschüler herzlich eingeladen sind. Bei einer Nichtinanspruchnahme einer Reitstunde durch den Reitschüler besteht kein Anspruch auf Ersatz. Im Krankheitsfall - bei vorheriger Absage- kann die Reitstunde nachgeholt werden.Die Familien-Reitschule  ist berechtigt bei Verhinderung der Reitlehrerin wahlweise einen Ersatztermin anzubieten, eine Vertretung zu benennen oder die anteilige Kursgebühr zu erstatten.Beim Reiten ist das Tragen von Reitkappe/Fahrradhelm  und festen halbhohen Schuhen grundsätzlich Pflicht.

§ 6 Einstufung der Reiter

 

Die Reitlehrerin entscheidet unter Berücksichtigung des reiterlichen Aspekts über die sportliche Einstufung der Reitschüler und über die Art der von diesen zu belegenden Kursen.

 

§ 7 Haftung

 

Der Reitunterricht findet ausschließlich auf Schulpferden der Familien-Reitschule , Leihpferden  oder auf eigenen Pferden des Reitschülers statt. Die Familien-Reitschule haftet im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung und Reitlehrerhaftpflicht nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Reiten in der Bewegungshalle ist auf eigene Gefahr. Es liegt ein Ordner im Stall aus, in dem unsere Versicherungen aufgeführt sind. Bei weiteren Fragen stehen den Reitschülern die Reitlehrer gerne zur Verfügung.Für persönliches Eigentum der Reitschüler übernimmt die Familien-Reitschule keine Haftung.

Sie bestätigen weiterhin, dass sich der Reitschüler alleine auf der Anlage (Donnerstr. 64, 42555 Velbert sowie Nordrather Strasse 347, 42553 Velbert) bewegen darf und er nicht immer unter ständiger Aufsicht stehen muss.

§8 Veröffentlichung von Fotomaterial

Hiermit geben Sie der Familien-Reitschule  Ihr Einverständnis, dass Fotos von den Reitschülern auf Werbemitteln oder auf unserer Internetseite verwendet werden dürfen. Dies geschieht ohne Namensnennung und nur für eigene Zwecke.

§ 9 Rücktritt von KIndergeburtstagen, Reitabzeichen, Ferienprogramm oder Lehrgängen

Wenn Sie von Kindergeburtstagen, Reitabzeichen oder Lehrgängen nach Anmeldung zurück treten,  werden Stornogebühren fällig!

 

Stornokosten eines Kindergeburtstages, Reitabzeichen, Lehrgänge oder Ausrittes:

50% des gebuchten Beitrages werden fällig bis 14 Tag vor Austragung/Beginn und danach werden 100% fällig.

 

Stornokosten Ferienprogramm:

100% werden nach Buchung fällig, aber man kann kostenlos eine gebuchte Woche in einer anderen Ferienzeit der FR nach Absprache verschieben (Herbstferien oder Osterferien).

 

Der Ferienbeitrag wird jedoch sofort bei Buchung fällig.

 

Bitte überweisen Sie uns den Betrag auf unser Konto.

 

Bei Quarantäne-Auffordrung durch das Amt, können die fehlenden Tage in einer anderen Ferienfreizeit der FR nachgeholt werden, zuzüglich einer 50,- Euro Essenspauschale, die dann zusätzlich fällig wird.

 

§ 10 Höhere Gewalt

 

Reitunterricht, Ferienprogramme, Kindergeburtstage sowie weitere Angebote der Familien-Reitschule finden bei jeder Witterung statt, solange wir die Umstände des Wetters verantworten können. Sollten z.B. durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird das Angebot/Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung/Angebot aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, sowie der Gefährdung von Kunden durch Fehlverhalten anderer oder der drohenden Eskalation, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, der Familien-Reitschule kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

 

§ 11 Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel

 

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.